Gesetzesänderungen für Verträge (Internet, DSL, Handy)
Änderung im TKG (Telekommunikationsgesetz)
Ab 01.12.2021 gilt:
Internet/Handy-Verträge die älter als 24Monate sind erhalten per Gesetz automatisch 1 Monat Verlängerung und 1 Monat Kündigungsfrist - statt bisher 12 Monate Verlängerung. Wer also einen Alt-Vertrag vergessen hat zu kündigungen, muss sich jetzt nicht mehr darüber ärgern.
Gerne unterstütze ich Sie bei Kündigung, Tarifberatung oder Anbieterwechsel.
Nutzen Sie dazu bitte mein Kontaktformular: Kontakt zu Sven Teister
ich freue mich auf ihre Nachricht
Quelle: neue Kundenrechte, Informationen auf https://www.verbraucherzentrale.de/